Allgemeine Geschäftsbedingungen CashMan Solutions AG
Angebote von CashMan Solutions AG sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch CashMan Solutions AG oder durch den Beginn der Ausführung des Auftrages durch CashMan Solutions AG zustande. Soweit kein besonderer Erfüllungsort verabredet worden ist, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der CashMan Solutions AG. 3. LieferungVerbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Bei Verzögerungen hat der Kunde der CashMan Solutions AG eine angemessene Frist von mindestens 2 Wochen zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt CashMan Solutions AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten. Kommt CashMan Solutions AG mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für CashMan Solutions AG unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch CashMan Solutions AG beruhen. Teillieferungen sind zulässig. Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von CashMan Solutions AG liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen so wie behördliche Massnahmen, so kann sie vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Mit der Abgabe zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über. 4. GarantieleistungFür die Verwendung der Produkte ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und die Datensicherung. Die Haftung von CashMan Solutions AG für Schäden, die aus der Benutzung eines Programms oder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von CashMan Solutions AG zurückzuführen. Die Gewährleistung von CashMan Solutions AG beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. CashMan Solutions AG ist ausserdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich von CashMan Solutions AG. Führen weder Nachbesserung, Ersatzlieferung noch die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen zum Erfolg, so kann der Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Falls diese Angaben fehlen, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Monat ab Lieferung. Änderungen der Gewährleistungsfrist sind nur wirksam, soweit sie von CashMan Solutions AG schriftlich bestätigt sind. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch CashMan Solutions AG zurückzuführen. Gewährleistungsansprüche gegen CashMan Solutions AG stehen dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. 5. Beanstandungen und RückgabenBeanstandungen sind innert 5 Tagen ab Rechnungsdatum anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Prinzipiell wird für Software kein Rückgaberecht eingeräumt. Die Annulation von offenen Bestellungen können insbesondere bei Nichtlagerartikeln sowie bei Softwarelizenzen nicht akzeptiert werden. 6. DienstleistungenDer Umfang der Dienstleistung ist durch die Auftragsbestätigung festgelegt. Für Support und Schulungen wird im voraus für die ganze Leistung Rechnung gestellt. Auch wenn CashMan Solutions AG als Erbringer von Dienstleistungen für Produkte auftritt, kann daraus keine Verpflichtung oder Garantie für die Lösung oder Behebung von damit zusammenhängenden Problemen abgeleitet werden. Diese Leistungen kann ausschliesslich der Hersteller übernehmen. 7. Preise und ZahlungsbedingungenDie Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken ohne Mehrwertsteuer. Falls auf der Rechnung keine anderen Zahlungsbedingungen ausgewiesen sind, ist die Zahlung fällig netto innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung. Die Annahme und Ausführung von Bestellungen kann von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Produkte Eigentum von CashMan Solutions AG. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch auf Teillieferungen zu leisten. 8. SoftwareCashMan Solutions AG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch CashMan Solutions AG ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. CashMan Solutions AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt CashMan Solutions AG keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardware- Bestandteilen. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen. Durch Öffnen der versiegelten Verpackung oder Registrieren der Software werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich. 9. ExportDer Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. 10. Rechtswahl und GerichtsstandDieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von CashMan Solutions AG. CashMan Solutions AG darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen. 11. Sonstige BestimmungenSollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Luzern, Januar 2012 |
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